
Immer mehr Mitarbeitende kommen mit dem E-Bike zur Arbeit. Gut für die Gesundheit, gut für den Parkdruck und gut für die CO₂-Ziele. Aber mit all diesen E-Bikes kommt auch eine neue Frage beim Facility Management an: „Darf ich meinen Fahrradakku hier aufladen?”
Eine harmlose Frage mit ernsten Folgen. Ein Lithium-Ionen-Akku, der innen aufgeladen wird, ist nämlich nicht einfach ein Handyladegerät. Geht etwas schief, dann geht es schnell schief. In diesem Artikel lesen Sie, welche Risiken bestehen, welche Regeln und Versicherungsanforderungen auf Sie zukommen und wie Sie das Laden von Fahrradakkus strukturiert und sicher organisieren.
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Warum ein Fahrradakku kein gewöhnliches Gerät ist
Praktisch jeder E-Bike-Akku ist ein Lithium-Ionen-Akku: leicht, leistungsstark und mit hoher Energiedichte. Genau diese Energiedichte macht den Akku auch anfällig. Ein Akku kann instabil werden durch Überladen, Tiefentladung, zu hohe oder zu niedrige Temperaturen und vor allem durch Beschädigung. Ein Sturz oder harter Aufprall kann unsichtbare Zellschäden verursachen, die erst beim Laden zu einem Kurzschluss führen. Der Fietsersbond nennt Sturzschäden deshalb auch das wichtigste Risiko, das es zu verhindern gilt.
Fällt eine Zelle aus, kann eine sogenannte thermal runaway entstehen: eine Kettenreaktion, bei der der Akku binnen Sekunden in Brand gerät, giftige Rauchgase erzeugt und sogar explodieren kann. Ein solcher Brand ist mit einem normalen Feuerlöscher kaum zu stoppen.
Die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls pro einzelner Batterie ist gering. Aber die Rechnung ändert sich, sobald Sie zehn, zwanzig oder fünfzig Akkus gleichzeitig in einem Raum laden — jeden Arbeitstag aufs Neue. Und der Schaden steigt ebenfalls: Ein Fahrrad, das draußen auf der Straße Feuer fängt, ist ärgerlich; ein Akku-Brand in einem inneren Fahrradabstellraum unter einem Bürogebäude kann in Millionenschäden enden.
Der größte Fehler: Laden im Fahrradkeller oder Flur
In der Praxis sehen wir es überall: eine Steckdosenleiste im Fahrradabstellraum, Ladegeräte an Kabeltrommeln im Flur, Akkus, die nachts unbeaufsichtigt am Ladegerät hängen. Drei klassische Risiken treffen hier zusammen:
- Laden ohne Aufsicht. Ein beginnender Akku-Brand gibt Ihnen nur wenige Sekunden bis Minuten Reaktionszeit. Nachts oder in einem abgelegenen Raum ist diese nicht gegeben. Auch die Feuerwehr rät, nur zu laden, wenn jemand in der Nähe ist, der eingreifen kann.
- Laden in oder in der Nähe von Fluchtwegen. Ein brennender Akku in einem Gang oder Treppenhaus blockiert genau die Route, über die Menschen das Gebäude verlassen müssen. Die Rauchgase eines Akku-Brandes sind zudem giftig und korrosiv.
- Viele Akkus dicht beieinander. Ein instabiler Akku kann benachbarte Akkus mit in Brand setzen. Je mehr Akkus beieinander stehen, desto größer das Eskalationsrisiko.
Dazu kommt: Verlängerungskabel, Kabeltrommeln und nicht-originale Ladegeräte sind an sich schon Risikofaktoren. Jedes Ladegerät gehört an eine eigene geerdete Steckdose und sollte das originale Ladegerät des Herstellers sein.

Was sagt die Regulierung? PGS 37-2 und die Fürsorgepflicht
Für die Lagerung von lithiumhaltigen Akkus wurde in den Niederlanden die Richtlinie PGS 37-2 entwickelt, Teil der Publikationsreihe Gefährliche Stoffe. Diese Richtlinie beschreibt konkrete Maßnahmen zur Beherrschung der Risiken von Lithium-Ionen-Akkus, von Abtrennung bis Belüftung und Detektion. Die Richtlinie ist primär geschrieben für Unternehmen, die Akkus gewerblich lagern (denken Sie an Fahrradläden, Großhändler und Distributionszentren), mit Mindestanforderungen pro Kategorie.
Für einen Arbeitgeber, bei dem Mitarbeitende ihre eigenen Akkus aufladen, gilt die PGS 37-2 nicht eins zu eins. Das bedeutet aber nicht, dass Sie an nichts gebunden sind:
- Arbeitsschutz-Sorgfaltspflicht. Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für eine sichere Arbeitsumgebung. Das strukturierte und unbeaufsichtigte Laden von Lithium-Ionen-Akkus in einem Gebäude gehört in Ihre Gefährdungsbeurteilung (RI&E).
- Versicherungsanforderungen. Versicherer stellen zunehmend zusätzliche Anforderungen an Unternehmen, wo Lithium-Ionen-Akkus geladen oder gelagert werden, und beziehen sich dabei auf die PGS-Richtlinien. Wer nachweislich nichts geregelt hat, läuft Gefahr bei der Schadensregulierung oder sieht die Prämie steigen.
- Behörden. Gemeinden und Umgebungsdienste können die PGS 37-2 als Maßstab bei Genehmigungen und individuellen Auflagen heranziehen.
Kurzum: Auch ohne harte gesetzliche Verpflichtung ist „wir haben nichts geregelt“ keine haltbare Position mehr. Weder gegenüber Ihrer Versicherung noch gegenüber Ihren Mitarbeitenden.
So organisieren Sie es sicher
Eine sichere Ladepolitik für Fahrradakkus ruht auf drei Säulen: ein fester Ort, physische Trennung und klare Absprachen.
1. Benennen Sie einen festen Ladeort
Keine verstreuten Ladegeräte im Gebäude, sondern ein kontrollierter Standort. Außerhalb von Fluchtwegen, in sicherer Entfernung zu brennbaren Materialien, mit ausreichender Belüftung und vorzugsweise mit Rauchmeldern. Gesundheitswesen dass jeder Ladeplatz eine eigene geerdete Steckdose hat und die Gesamtleistung zur Stromgruppe passt.
2. Wählen Sie physische Abtrennung: der Fahrradakku Ladespind
Die effektivste Maßnahme ist die Trennung der Akkus in einzelne, abschließbar stählerne Abteile. Ein Fahrradakku Ladespind vereint drei Funktionen in einer Lösung:
- Brandverzögerung und Trennung. Jeder Akku lädt in einem eigenen stählernen Fach. Geht ein Akku in Störung, bleibt der Vorfall kompartmentiert, statt auf zwanzig Nachbarakkus überzuspringen.
- Eigene Stromversorgung pro Fach. Mit Steckdosen pro Abteil lädt jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter mit dem eigenen Original-Ladegerät, ohne Steckdosenleisten und Kabeltrommeln.
- Diebstahlprävention. Ein E-Bike-Akku kostet schnell € 400 bis € 800. Ein abschließbar Fach verhindert, dass Akkus unbeaufsichtigt herumliegen, und nimmt gleichzeitig die Diskussion weg, wer wo laden darf.
Ein Modell wie das Lockeel Fahrradakku Ladespind mit 8 Abteilen eignet sich zudem zur Außenaufstellung. Damit holen Sie den Ladeprozess vollständig aus dem Gebäude: die sicherste Aufstellung überhaupt und häufig auch die Lösung, die Versicherer bevorzugt sehen.
3. Halten Sie Absprachen in einem Ladeprotokoll fest
Technik funktioniert nur in Kombination mit Verhalten. Ein kurzes Protokoll auf einer A4-Seite reicht:
- Gelasen wird ausschließlich in den dafür vorgesehenen Ladespind oder Laderäumen, mit dem Original-Ladegerät.
- Beschädigte, gefallene oder aufgeblähte Akkus werden nicht geladen und sofort gemeldet.
- Volle Akkus werden vom Ladegerät genommen; geladen wird während der Arbeitszeit, nicht nachts.
- Bei Rauch, Hitze oder ungewöhnlichem Geruch: nicht mit Wasser löschen, sondern evakuieren und 112 anrufen.
Kommunizieren Sie das Protokoll bei Inbetriebnahme und wiederholen Sie es jährlich, zum Beispiel zu Beginn der Fahrradsaison.
Für wen ist das relevant?
Das Thema spielt weiter als nur in Büros. Denken Sie an:
- Schulen: Lehrkräfte und eine wachsende Gruppe von Schülerinnen und Schülern auf E-Bikes und Fatbikes.
- Pflegeeinrichtungen: Nachbarschaftsteams und Mitarbeitende der ambulanten Pflege, die zwischen den Einsätzen nachladen müssen.
- Gemeinden und Behördengebäude: öffentlich zugängliche Standorte mit hoher Besucherzahl.
- Unternehmen mit Fahrradplänen: Wer das E-Bike aktiv fördert, sollte auch die Ladeinfrastruktur regeln.
- Hotels und Freizeitbetriebe: Gäste, die nach einem Ladepunkt für ihr (Miet-)E-Bike fragen.
Fazit: Regeln Sie es, bevor es zu einem Vorfall kommt
Das Aufladen von Fahrradakkus am Arbeitsplatz lässt sich nicht verhindern — und das muss auch nicht. Aber die heutige Praxis mit Steckdosenleisten im Fahrradkeller ist nicht mehr haltbar: Das Risiko ist real, Versicherer verschärfen ihre Anforderungen und die Fürsorgepflicht liegt bei Ihnen als Arbeitgeber.
Die Lösung ist übersichtlich: ein fester Ladeort, physische Trennung mit einem Fahrradakku Ladespind und ein kurzes Ladeprotokoll. Damit bieten Sie Mitarbeitenden einen Service, schützen Ihr Gebäude und stehen Ihrer Versicherung gegenüber stark da.
Häufig gestellte Fragen
Darf ein Mitarbeiter seinen Fahrradakku einfach so bei der Arbeit aufladen?
Das bestimmt der Arbeitgeber. Rechtlich gibt es kein Recht auf Laden; praktisch ist es ratsam, dafür eine Policy zu erstellen statt es nur zu dulden. Ein ausgewiesener Ladeort mit klaren Regeln verhindert sowohl Diskussionen als auch Risiken.
Ist ein Fahrradakku Ladespind gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, es gibt keine direkte gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber. Es gilt jedoch die Arbeitsschutz-Sorgfaltspflicht, und Versicherer stellen immer häufiger Anforderungen an das Laden und Lagern von Lithium-Ionen-Akkus, basierend auf der PGS 37-2 Richtlinie. Ein Ladespind ist die praktischste Art, nachweislich diesen Erwartungen zu genügen.
Kann ein Fahrradakku Ladespind draußen stehen?
Ja, sofern das Modell dafür geeignet ist. Eine Außenaufstellung ist aus Sicherheitsgründen sogar die beste Wahl: Ein eventueller Vorfall bleibt dann außerhalb des Gebäudes. Achten Sie bei Außenaufstellung auf eine geerdete Stromanschlussmöglichkeit und einen stabilen, ebenen Untergrund.
Wie viele Abteile brauche ich?
Rechnen Sie nicht mit der Gesamtzahl der E-Bike-Pendler, sondern mit der Anzahl, die tatsächlich täglich nachladen muss. Viele Mitarbeitende laden zu Hause und benötigen den Ladespind nur bei längeren Strecken. Eine Bestandsaufnahme unter den Mitarbeitenden gibt schnell ein realistisches Bild; eine Erweiterung mit einem zweiten Ladespind ist jederzeit möglich.
Was mache ich mit einem beschädigten oder aufgeblähten Akku?
Nicht mehr laden und nicht innen lagern. Stellen Sie den Akku an einen sicheren Ort im Freien, fern von brennbaren Materialien, und lassen Sie ihn von einer Fahrradwerkstatt prüfen oder geben Sie ihn an einer Sammelstelle ab. Nehmen Sie dieses Szenario ausdrücklich in Ihr Ladeprotokoll auf.
Benötigen Sie Beratung zur passenden Ladespind für Ihre Situation?
Sehen Sie sich unser Angebot an Fahrradakku Ladespinde oder fordern Sie eine Angebot an. Wir denken gern mit über Stückzahlen, Platzierung und Stromversorgung.
